02 April 2007

Fahrgemeinschaften: Sonderregelung bei der Kilometerpauschale


Arbeitnehmer, die mit einer Fahrgemeinschaft zur Arbeit fahren, können mehr als 4500 Euro Werbungskosten für ihre Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit geltend machen. Das hat das Bundesfinanzministerium klargestellt. (BMF-Schreiben mit AZ: IV C 5 - S 2351 - 60/06). Mitfahren in einer Fahrgemeinschaft: Für alle Tage, an denen ein Arbeitnehmer in der Fahrgemeinschaft mitfährt, darf er insgesamt maximal 4.500 Euro ansetzen.
Selber fahren in einer Fahrgemeinschaft: Wenn Sie selber fahren und andere Leute mitnehmen, dürfen Sie zusätzlich bis zu 4.500 Euro absetzen – und sogar noch mehr, wenn Sie die höheren Kosten nachweisen.
Beispiel: Wer 110 Tage/Jahr in einer Fahrgemeinschaft 100 Kilometer zur Arbeit fährt, wovon nach der neuen Steuerregelung 80 angesetzt werden, kann dafür 2640 Euro absetzen. Nimmt derselbe Steuerzahler an den anderen 110 Tagen Kollegen mit, kann er zusätzlich noch einmal 2640 Euro absetzen. Insgesamt ist mit den 5280 Euro mehr absetzbar als der Höchstbetrag von 4500 Euro. Quelle : VNR

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Die neue kilometerpauschale ist der letzte Dreck