05 Januar 2009

VW-Affäre: Prozess gegen Schuster steht weiterhin in den Sternen

Während in der VW-Affäre unter anderem Klaus Volkert, Hans-Jürgen Uhl und Peter Hartz verurteilt wurden, gilt Schuster juristisch als unbescholtener Mann. Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe: „Wir stehen auf dem Schlauch.“ Hintergrund: Im Zuge der Ermittlungen hatten die Fahnder bei einem Zeugen E-Mails über dubiose Geldflüsse sicher gestellt. Schusters Verteidiger aber vertreten die Ansicht, der Mail-Verkehr falle nicht unter den Beschlagnahmebeschluss, und riefen das Bundesverfassungsgericht an.

Das entschied im Eilverfahren, dass die Daten vorerst nicht ausgewertet werden dürfen – wann der endgültige Beschluss in dieser Sache gefällt wird, ist offen. Ziehe: „Natürlich warten wir diese Entscheidung ab.“ Ebenfalls als schwierig gestalten sich Recherchen in Indien. Auf Rechtshilfeersuchen kamen oft keine oder unbefriedigende Antworten. Indien spielt eine zentrale Rolle: Schuster soll ein weltweites Netz von Tarnfirmen geschaffen haben, um Gelder von VW abzuzweigen. Allein eine indische Regionalregierung hatte zwei Millionen Euro gezahlt, damit VW dort ein Werk errichtet – von dem Geld fehlt jede Spur. (WAZ-online)

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