23 Dezember 2006

So nutzten Fahrgemeinschaften optimal die Pendlerpauschale

Um die Mehrbelastungen möglichst wettzumachen, empfiehlt deshalb die Bundessteuerberaterkammer in Berlin, allen Pendlern Steuersparchancen auszunutzen. Denn steuerlich macht es keinen Unterschied, wie viele Personen im gleichen Wagen zur Arbeit fahren. Die Leiterin der Steuerabteilung der Kammer, Bettina Bethge, weist darauf hin, dass jedes Mitglied einer Fahrgemeinschaft damit pauschal bis zu 4500 Euro beim Fiskus geltend machen kann. Voraussetzung ist, dass es sich um «Fernpendler» handelt, deren Weg die gesetzliche 20- Kilometer-Grenze überschreitet. Und: «Fahren Ehepartner gemeinsam in einem Auto zur Arbeit, steht beiden die volle Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer zu», erläutert Bethge.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Gilt aber leider erst ab dem 21 km !