Die Spritpreise steigen, das Geld wird knapp und der VW T3 Bulli stand auch nur so dumm herum. 8 Typen rein und auf zur Maloche. A "Fahrgemeinschaft" was born ! Warum unser VW Bus " Volksvan heißt und wer wir sind und was wir sonst noch so treiben - könnt Ihr hier im Blog lesen. Viel Spaß wünschen König, Crazy Dog, Schlachter, Günter, Waldi, Wolle, Roman und Husti ! E-Mail : fahrgemein@volksvan.de
02 April 2007
Fahrgemeinschaften: Sonderregelung bei der Kilometerpauschale
Arbeitnehmer, die mit einer Fahrgemeinschaft zur Arbeit fahren, können mehr als 4500 Euro Werbungskosten für ihre Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit geltend machen. Das hat das Bundesfinanzministerium klargestellt. (BMF-Schreiben mit AZ: IV C 5 - S 2351 - 60/06). Mitfahren in einer Fahrgemeinschaft: Für alle Tage, an denen ein Arbeitnehmer in der Fahrgemeinschaft mitfährt, darf er insgesamt maximal 4.500 Euro ansetzen.
Selber fahren in einer Fahrgemeinschaft: Wenn Sie selber fahren und andere Leute mitnehmen, dürfen Sie zusätzlich bis zu 4.500 Euro absetzen – und sogar noch mehr, wenn Sie die höheren Kosten nachweisen.
Beispiel: Wer 110 Tage/Jahr in einer Fahrgemeinschaft 100 Kilometer zur Arbeit fährt, wovon nach der neuen Steuerregelung 80 angesetzt werden, kann dafür 2640 Euro absetzen. Nimmt derselbe Steuerzahler an den anderen 110 Tagen Kollegen mit, kann er zusätzlich noch einmal 2640 Euro absetzen. Insgesamt ist mit den 5280 Euro mehr absetzbar als der Höchstbetrag von 4500 Euro. Quelle : VNR
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1 Kommentar:
Die neue kilometerpauschale ist der letzte Dreck
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